Kirche und Datenschutz (bisher nur römisch-katholisch)

Datenschutz und Kirche

Kirchliche Organisationen genießen in Deutschland in vielen Bereichen besondere Privilegien. Zu diesen Privilegien gehört unter anderm auch der Datenschutz. Öffentlich rechtliche Regligionsgemeinschaften sind vom BDSG nicht betroffen. Diese Organisationen sind jedoch auch durch die europäische Datenschutzrichtlinie 95/64/EG verpflichtet eigene Regelungen aufzustellen. Die Regelung der römisch-katholischen Kirchen in Deutschland ist die Anordnung über den kirchlichen Datenschutz (KDO).

Auskunftsanspruch

Wie beim BDSG hat man auch gegenüber kirchlichen Organisationen einen Auskunftsanspruch. Dieser ist in §13 KDO nieder geschrieben.

Beispielanfrage

Text einer Anfrage, die bei mir zum Erfolg führte (bei lokaler Gemeinde und beim Bistum) wird folgen. Bei Interesse könnt ihr mich einfach anschreiben.

Update: Es dauert nun schon mehrere Monate und ich habe noch keine Auskunft vom Bistum.

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